veröffentlicht von admin am Fr, 05/09/2014 - 18:15
Das Land NRW läßt das Eigentum am Königsforst in Rath feststellen, vielleicht sollten Porzer und PorzerInnen einmal Familiendokumente prüfen ;-)
Im Amtsblatt der Stadt Köln vom 7.Mai 2014 wird darum gebeten binnen 6 Wochen seine Ansprüche bezüglich der Wälder in Rath anzumelden.
225 Amtsgericht Köln
Aufgebot von Grundstücken
Öffentliche Aufforderung