veröffentlicht von admin am Di, 07/07/2015 - 14:20
Rückzahlung noch nicht möglich, erfolgt aber ohne Antrag
Zur anstehenden Rückerstattung der Kita-Gebühren für die Streiktage weist die Stadt Köln darauf hin, dass eine Auszahlung erst dann möglich ist, wenn die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst zwischen den Gewerkschaften und den kommunalen Arbeitgebern endgültig abgeschlossen sind und der Haushalt 2015 der Stadt Köln von der Bezirksregierung genehmigt ist. Beide Voraussetzungen liegen noch nicht vor.