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CETA: Bundesverfassungsgericht blockiert nicht
Man kann sich Fragen, warum urteilt ein Gericht über ein Handelsabkommen. Ist ein Gericht überhaupt zuständig, wenn es um politische Entscheidungen geht?
Nun da die Kritiker die Möglichkeit sahen, überr den Rechtsweg CETA zu stoppen, wurde das Gericht angerufen um eine Einstweilige Verfügung zu erteilen, das Gericht folgt den Antragstellern nicht.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat geurteilt, dass sich Deutschland nach Meinung des Gerichtes vorläufig am Freihandelsabkommen CETA beteiligen darf. Damit entschieden die Richter gegen mehrere Eilanträge, die Vertragsgegner eingereicht hatten. Das Abkommen soll auf dem EU-Kanada-Gipfel in Brüssel Ende Oktober von den EU-Handelsministern unterzeichnet werden. Es gibt in vielen weiteren nationalen und regionalen Parlamenten der EU eine Blockade gegen CETA.
Obwohl das höchste deutsche Gericht nun keine einstweilige Verfügung gegen CETA erließ, muss erst noch in einem darauf folgenden Prozess, der ein Jahr oder länger in Anspruch nehmen kann, endgültig entschieden werden, ob Deutschlands Beteiligung an CETA zulässig ist oder nicht.
Deutschland exportiert aktuell vor allem Kraftfahrzeuge und Maschinen nach Kanada, während aus Kanada vorwiegend Rohstoffe und Maschinen importiert werden.
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