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Köln: Corona-Virus: Inzidenzzahl liegt bei 105,3

Corona-Virus: Inzidenzzahl liegt bei 105,3
2.280 Kölner*innen sind aktuell mit dem Corona-Virus infiziert
Mit Stand Montag, 17. Mai 2021, gibt es auf dem Gebiet der Stadt Köln den insgesamt 51.611. (Vortag: 51.250) bestätigten Corona-Virus-Fall. Die Inzidenzzahl liegt in Köln aktuell bei 105,3 und die Reproduktionszahl bei 0,77.
 
310 Personen befinden sich derzeit im Krankenhaus in stationärer Quarantäne, davon 121 Personen auf Intensivstationen. In Kölner Krankenhäusern gibt es aktuell 11 freie Intensivplätze.
 
Dem Gesundheitsamt wurde ein weiterer Todesfall im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung gemeldet: eine 82-Jährige, mehrfach vorerkrankt. Bislang sind 677 Kölner*innen verstorben, die positiv auf Covid-19 getestet wurden. 
 
Aktuell sind 2.280 Kölner*innen mit dem Corona-Virus infiziert. (Hinweis: Die Zahl zu den bestätigten Corona-Virus-Fällen und die Zahl der Toten beziehen sich ausschließlich auf Kölner Bürger*innen. Die Zahlen zu den Patient*innen im Krankenhaus beinhalten nicht nur Kölner*innen, sondern auch Erkrankte von außerhalb.)
 
Corona-Regelungen in Köln
Der Krisenstab der Stadt Köln hat heute entschieden, dass bei der Ausgangsbeschränkung ab morgen, 18. Mai 2021, die Regelungen der Bundesnotbremse greifen. Die Ausgangsbeschränkung gilt demnach zwischen 22 und 5 Uhr. Außerdem entfallen die verschärften Regelungen für Buchhandlungen, für die ab morgen die Regelungen aus der Corona-Schutzverordnung gelten. Ein Besuch ist mit negativem Corona-Test ohne Termin möglich.
 
Der Öffnung des Zoos hatte der Krisenstab bereits am Wochenende zugestimmt. Es gilt die Rechtslage der Bundesnotbremse und der Corona-Schutzverordnung. Nach Corona-Schutzverordnung ist für einen Besuch eine vorherige Terminbuchung notwendig. Gemäß Bundesnotbremse ist zudem ein negativer Corona-Test notwendig, ausgenommen sind Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Solange die Bundesnotbremse gilt, dürfen nur die Außenbereiche des Zoos geöffnet werden.
 
Das Alkoholkonsumverbot gilt weiterhin zwischen 15 bis 6 Uhr in Hotspots, in Grünanlagen und überall dort wo Maskenpflicht besteht. Ebenso gelten weiterhin die Verweilverbote im Bereich der Dammkrone der Alfred-Schütte-Allee, auf dem Brüsseler Platz, dem Alter Markt, dem Theo-Burauen-Platz und dem Gülichplatz.
 
Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind weiterhin nur für Angehörige des eigenen Haushalts plus eine Person eines weiteren Haushalts erlaubt.
 
Ab Mittwoch, 19. Mai 2021, ergibt sich auf Grundlage der Bundesnotbremse eine Lockerung für Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen, da die Inzidenz den Grenzwert von 150 an fünf aufeinander folgenden Werktagen unterschritten hat. In diesen Geschäften gilt dann nicht mehr click&collect, sondern click&meet mit negativem Corona-Test.
 
Für die Gastronomie gelten weiterhin die Regelungen aus der Bundesnotbremse. Sinkt die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 100, tritt die Notbremse ab dem übernächsten Tag außer Kraft. Dann gilt die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW, wonach der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen im Außenbereich und mit negativem Testergebnis für Gäste und Bedienung zulässig ist.
 
Öffnungszeiten Impfzentrum
Für den gestrigen Sonntag, 16. Mai 2021, wurden im System der Kassenärztlichen Vereinigung versehentlich Termine für das Impfzentrum vergeben. Das Impfzentrum hat weiterhin montags bis samstags geöffnet. Eine Ausnahme bildete die Impfaktion am diesjährigen Ostersonntag. Auch die Zweitimpfungen werden für die betreffenden Personen wie vereinbart am Sonntag, 27. Juni 2021, stattfinden. Die Impflinge müssen ihren Termin nicht verschieben.

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