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Cororna: Testpflicht für Rückkehrer unter anderem aus der Türkei

Eine aktuelle Informationen des Bundesministeriums und des RKI

Nun müssen Reiserückkehrer aus Risikogebieten sich künftig auf das Coronavirus testen lassen. Dies hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn heute in einer Schaltkonferenz den Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsministern der Bundesländer mitgeteilt. "Wir müssen verhindern, dass Reiserückkehrer unbemerkt andere anstecken und so neue Infektionsketten auslösen. Deswegen werde ich eine Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten anordnen. Das dient dem Schutz aller Bürgerinnen und Bürger", sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.
Als Risikogebiet wird beinahe das gesamte aussereuropäische Ausland eingestuft (siehe unten) am Flughafen Köln Bonn betrifft dies im Grunde fast nur die Reisenden aus der Türkei. Es gab im Vorfeld Diskussionen ob man diese Reisen überhaupt wieder zulassen soll. Düsseldorf fliegt nicht so stark in die Türkei wie Köln. Frankfurt bietet sehr wenige Flüge nach China. Insgesamt ist das Flugaufkommen noch relativ gering. China, Südkorea, Kannada, Taiwan, Singapur und Japan gelten als sicher. (siehe unten) die USA, Kuba, Russland und Israel nicht.
 
Grundlage der Regelung ist § 5 Abs. 2 Nr. 1 e des Infektionsschutzgesetzes. Die Verordnung zur Anpassung der Nationalen Teststrategie wird voraussichtlich in der nächsten Woche in Kraft treten.
Die Tests sollen für die Reisenden kostenfrei sein, in der Bevölkerung wurden Stimmen laut, dass die Reisenden aus Risikogebieten die Tests selber zahlen sollen. Die Regierung bleibt bei ihrem regulierenden, jedoch freundlichen Kurs.
 

nformationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete

Stand: 20.7.2020, 17:45 Uhr

For English version please see "English archive" below
Unten aufgeführte Staaten werden aktuell als Gebiete, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht, ausgewiesen.
Für Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, kann gemäß den jeweiligen Quarantäneverordnungen der zuständigen Bundesländer, eine Pflicht zur Absonderung bestehen.
Bitte beachten Sie: Die Bundesregierung prüft fortlaufend, inwieweit Gebiete als Risikogebiete einzustufen sind. Daher kann es auch zu kurzfristigen Änderungen, insbesondere zu einer Erweiterung dieser Liste, kommen. Bitte prüfen Sie unmittelbar vor Antritt Ihrer Reise, ob Sie sich innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise nach Deutschland in einem dieser Gebiete aufgehalten haben. In diesen Fällen müssen Sie mit einer Verpflichtung zur Absonderung rechnen.
Die bestehenden Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes sowie die Informationen der Bundesregierung für Reisende und Pendler (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-regelungen-1735032) haben unverändert Gültigkeit.
Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Die Einstufung als Risikogebiet basiert auf einer zweistufigen Bewertung. Zunächst wird festgestellt, in welchen Staaten/Regionen es in den letzten sieben Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gab. In einem zweiten Schritt wird nach qualitativen Kriterien festgestellt, ob für Staaten/Regionen, die den genannten Grenzwert nominell unterschreiten, dennoch die Gefahr eines erhöhten Infektionsrisikos vorliegt. Für Bewertungsschritt 2 liefert insbesondere das Auswärtige Amt auf der Grundlage der Berichterstattung der deutschen Auslandsvertretungen sowie ggf. das Bundesministerium für Gesundheit sowie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat qualitative Berichte zur Lage vor Ort, die auch die jeweils getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beleuchten. Maßgeblich für die Bewertung sind insbesondere die Infektionszahlen und die Art des Ausbruchs (lokal begrenzt oder flächendeckend), Testkapazitäten sowie durchgeführte Tests pro Einwohner sowie in den Staaten ergriffene Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens (Hygienebestimmungen, Kontaktnachverfolgung etc.). Ebenso wird berücksichtigt, wenn keine verlässlichen Informationen für bestimmte Staaten vorliegen.

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