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Bundesagentur muss über 5 Milliarden einsparen

Bundesagentur Einsparung 2023 bis 2027,

Eigentlich hat die Bundesagentur volle Kassen, die Menschen sind fast in Vollbeschäftigung, noch nie gab es so viele Beitragzahlerinnen und Beitragszahler. Daher war die BA in den letzten Jahren sehr grosszügig insbesondere gegenüber den Erwerbslosen mit Maßnahmen und Fortbildungen. Die BA hatte Sonderaufgaben übernommen und wurde hierfür mit Geld aus Steuermitteln ausgestattet, nun holt sich der Bund dieses Geld zurück aus den Beitragen.

 

Ca. 20 - 30% der Erwerbslosen benötigen Unterstützung bei der Jobsuche, auch wenn der Arbeitsmarkt aktuell günstig ist. Viele Unternehmen haben den Bewerbungsprozess inzwischen kompliziert und schwierig digitalisiert. damit sind sehr viele Menschen überfordert. Gewinner der Einsparungen werden mutmasslich die wenigen verbliebenden privaten Arbeitsvermittler sein, deren Vermittlungsgutscheine sind kostenneutral, da ausschliesslich im Erfolgsfall ausbezahlt wird. Das Erfolgsprinzip gilt allerdings nicht für die Präsenzmaßnahmen, diese sind teuer und wurden bereits häufig kritisiert, es wurde bereits nachgewiesen, das Menschen die an Präsenzmaßnahmen teilnehmen, deutlich weniger Jobs annehmen als diejenigen die nicht in diesen Maßnahmen sind. Der kostenintensive Bereich der oft von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern als "Zwangsmaßnahme" wahrgenommenen  Präsenzmaßnahmen wird deutlich einbrechen.

 

Nach Informationen aus Regierungskreisen erwartet die Bundesregierung im Rahmen der Etat-Einigung von der Bundesagentur für Arbeit einen Beitrag von jeweils 1,5 Milliarden Euro in 2024 und 2025 und von 1,1 Milliarden Euro in 2026 und 2027. Insgesamt sind dies über vier Jahre hinweg 5,2 Milliarden Euro. Die BA solle damit einen Teil der Mittel zurückzahlen, die sie während der Corona-Pandemie als Zuschüsse, zum Beispiel für Kurzarbeitergeld, erhalten hatte.

Das schmälert deutlich die Möglichkeit eine auskömmliche Rücklage wieder aufzubauen. Damit würde die Bundesregierung zudem auf Beitragsgelder zugreifen, die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert werden.

 

Die Vorsitzende des Verwaltungsrats Anja Piel erklärte dazu:

„"Die Bundesagentur für Arbeit ist mit ihren Leistungen ein wichtiger Sicherheitsanker des Sozialstaats. Gerade in der Corona-Krise hat sie Großes geleistet: für die Stabilität der gesamten Gesellschaft und für die Lebensentwürfe und Erwerbsbiographien einzelner Menschen. Wenn die Ampel-Koalition jetzt den Rotstift ansetzt und Bundeszuschüsse aus der Zeit der Pandemie zurückfordert, bricht sie ein gegebenes Versprechen – und das zulasten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler. Der Bundesagentur für Arbeit Geld wegnehmen, ist nicht Sparen, sondern das Verschieben von Problemen in die Zukunft. Die Handlungsfähigkeit der Bundesagentur lebt von der zuverlässigen Finanzierung und muss für kommende Krisen wieder eine Rücklage aufbauen. Aus dieser Verantwortung darf sich die Bundesregierung nicht verabschieden.“"

 

Die stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats Christina Ramb erklärte dazu:

"„Beitragsmittel der Arbeitslosenversicherung sind kein Sparbuch. Die Bundesregierung kann nicht auf die Beitragskasse nach Belieben zugreifen. Der Bundeszuschuss an die Bundesagentur für Arbeit war notwendig, um die finanziellen Belastungen für die Gesellschaft infolge der Corona Pandemie abzufedern. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben in schweren Krisen müssen auch gesamtgesellschaftlich getragen werden. Den Zuschuss nach Jahren in willkürlicher Höhe wieder einzufordern ist das Gegenteil von verlässlichem Regierungshandeln.“"

 

Das Bürgergeld wird hingegen aus Steuergeldern finanziert, eine Erhöhung des Bürgergeldes bedeutet eine höhere Belastung für den Staatshaushalt, es ist somit im Staatsinteresse die Zahl der Bürgergeldempfänger zu reduzieren. Die Zahl läßt sich leicht herabsenken, etwa  durch Vermittlung in Arbeit, es werden immer noch zahlreiche Helferinnen und Helfer aber auch fachkräfte gesucht. Es bietet sich auch die Reduzierung der gescheiterten Migration an, diese wirkt sich generell negativ auf allen Ebenen aus, ob im Wohnumfeld, in den Kitas oder Schulen, den Gefängnissen... und natürlich auch im Staatshaushalt, eine weitere Maßnahme ist die Bestrafung bei Ablehnung von zumutbarer Arbeit, letzteres hat Bundesarbeitsminister Heil bereits angekündigt.

 

Die AZAV Träger werden aus unterschiedlichen Töpfen gezahlt:

Die Vermittlungsgutscheine für die private Arbeitsvermittlung werden aus der Arbeitslosenversicherung bezahlt (Arbeitnehmer/Arbeitgeberfinanziert) die Präsenzmaßnahmen der Jobcenter (Bewerbungstraining, Kommunikation und Verwaltung der Erwerbslosigkeit...) hingegen vorwiegend aus staatlichen Mitteln. Die AVGS für die AZAV Träger können online beantragt werden: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/aktivierungs-verm...

 

 

Bundesrechnungshof zu Präsensmaßnahmen: https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2017/...

 

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